Eltern haften für ihre Kinder – Müssen sie ihre Kinder aber an den Pranger stellen?

Das Oberlandesgericht München hat in einem Verfahren wegen unerlaubter Musik-Uploads eine zweifelhafte Entscheidung getroffen: Eltern sollen für eine nicht begangene Tat haften, weil sie ihr Kind nicht verpfeifen wollen.

Nachdem die Eltern eine Abmahnung erhalten hatten wegen illegaler Verbreitung eines Musikalbums von Rihanna über eine Tauschbörse im Internet, weigerten sie sich, die Abmahnkosten zu bezahlen. Sie legten dar, die vorgeworfene Tat nicht begangen zu haben. Die Eltern verwiesen darauf, dass ihre volljährigen Kinder ebenfalls Zugang zu ihrem Internetanschluss gehabt haben. Sie seien aber nicht bereit, den Namen des Kindes zu nennen. Die Kinder machten vor Gericht von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Das Landgericht München verurteilte daraufhin die Eltern mit Urteil vom 01.07.2015 (Az. 37 O 5394/14) zur Zahlung von insgesamt 3.544,40 €. Die Eltern legten hiergegen Berufung ein.

Verantwortung für die Familie e.V.