Ich lass‘ mich nicht K.O.-Tropfen

„Ich lass mich nicht K.-O.-Tropfen“ möchte sensibilisieren, sich besser vor bewusstseinstrübenden Substanzen zu schützen. Denn die eintretende Willens- bzw. Bewusstlosigkeit befähigt Täterinnen oder Täter Sexual- und Raubdelikte zu begehen.

K.-O.-Tropfen sind farblos und nicht zu schmecken, wenn sie in Getränke oder Speisen gemischt werden. Bereits nach zehn bis 20 Minuten setzen Schwindel und Übelkeit ein.

Typisch für K.-O.-Tropfen ist der Gedächtnisverlust. Das Opfer hat hinterher keinerlei Erinnerungen an die Zeit von Beginn der Wirkung der Tropfen bis zu deren Abklingen. Täter setzen es häufig in Diskotheken, Bars, Clubs oder Restaurants ein. In der allgemeinen Feierstimmung ist es für den Täter leicht, die K.-o.-Tropfen unbemerkt in ein Getränk zu mischen.

Der Nachweis, dass diese Substanzen verabreicht wurden, ist nur innerhalb eines sehr kurzen Zeitraumes von sechs bis zwölf Stunden nach Einnahme möglich.

Sind K.-O.-Tropfen verabreicht wurden, sollte schnell gehandelt werden, um den Vorfall aufzuklären.

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