Kindergeld ab 2016 nur mit Steuer-Identifikationsnummer

Kindergeld ab 2016 nur mit Steuer-Identifikationsnummer

Die Steuer-Identifikationsnummer (IdNr) wird zusätzliche Anspruchsvoraussetzung für das Kindergeld. Die Kindergeldberechtigten und die Kinder werden ab dem 1. Januar 2016 von der Familienkasse durch die an sie vergebene IdNr identifiziert.
Nähere Infos finden Sie hier.

Verantwortung für die Familie e.V.