Petition zum Betreuungsgeld in Bayern

Das Bundesverfassungsgericht hat 2015 das ohnehin im Vergleich zu den Krippenkosten viel zu geringe Betreuungsgeld für selbst betreuende Eltern von ein- und zwei-jährigen Kindern auf Bundesebene gekippt mit der Begründung, ein Betreuungsgeld sei Landessache.

Seitdem werden die für das Betreuungsgeld vorgesehenen Mittel vom Bund an die Länder überwiesen, die dann darüber verfügen können. Bis auf Bayern wollen allerdings alle Bundesländer das Betreuungsgeld auf Landesebene nicht weiterzuführen, sondern stattdessen die Mittel zum weiteren Ausbau von Kinderkrippen verwenden.

Damit wird die Diskriminierung selbst betreuender Eltern noch weiter verstärkt als das ohnehin schon bisher der Fall ist.
Bayern ist es daher hoch anzurechnen, dass trotz des Widerstands der anderen Länder diese Leistung auf Landesebene weiterführen will.
Die Beschlussfassung im Landtag steht aber noch aus. die Opposition versucht den Beschluss zu verhindern.

Mit einer Petition soll die Landesregierung darin bestärkt werden, bei ihrem Vorhaben zu bleiben und sich nicht etwa noch durch die Diffamierung des Betreuungsgeldes als “Herdprämie” davon abhalten zu lassen.

Im Interesse vieler Familien und Kinder bitten wir Sie, diese Petition zu unterstützen.
Das gilt auch für außerhalb Bayerns Wohnende, denn ein Betreuungsgeld in Bayern übt einen moralischen Druck aus auf andere Landesregierungen und wird dadurch in künftigen Landtagswahlkämpfen eine größere Rolle spielen können. Leiten ie daher bitte diese Information an Verwandte, Freunde und Bekannte weiter.

Ergänzend hierzu noch ein Link zum Thema im Bayernkurier.

Verantwortung für die Familie e.V.